Hausnotruf mit Pflegegrad:
So nutzen Sie den vollen Kassen-Zuschuss
Sicherheit muss nicht teuer sein. Ab dem 01.04.2026 übernimmt die Pflegekasse einen noch höheren Anteil der monatlichen Kosten. Wir unterstützen Sie bei der kompletten Abwicklung.
Ihr gesetzlicher Anspruch
Bei Vorliegen eines Pflegegrads (1 bis 5) übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Pflegehilfsmittel-Verordnung wichtige Kostenanteile für Ihre Sicherheit:
- 27,00 € monatlich Zuschuss zur Grundgebühr (ab 01.04.2026)
Bedarfs-Check
Wir führen unsere Geräte in Ihrer häuslichen Umgebung vor und finden gemeinsam heraus, welches System am besten zu Ihrem Alltag passt – vom Basisgerät bis zum Premiumgerät.
Antragsservice
Sparen Sie sich die Bürokratie. Wir reichen den Antrag auf Kostenübernahme direkt bei Ihrer Pflegekasse ein.
Anschluss & Start
Die Aufschaltung ist jederzeit möglich!
Fragen zum Pflegekassen-Zuschuss
Sie können alle Systeme auch als Privatleistung buchen. Sollte später ein Pflegegrad genehmigt werden, stellen wir den Vertrag umgehend für Sie um.
Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Pflegekassen zusammen (z.B. AOK, Barmer, Techniker, Knappschaft). Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen uns und der Kasse.
Die Kasse zahlt einen Festbetrag für die Standard-Sicherheit. Geräte mit Zusatzfunktionen wie Spracherkennung oder Sturzsensorik bieten ein Plus an Schutz, das über die gesetzliche Basisversorgung hinausgeht.
